Das logopädische Leistungsangebot umfasst folgende Bereiche:
Verordnungsweg und Kosten
Die Verordnung einer logopädischen Behandlung erfolgt über den behandelnden Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO, Phoniater, Neurologe und Kieferorthopäde).
Die Kosten für die Therapie trägt die Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie 10€ Verordnungsgebühr zuzahlen. Ausgenommen sind Patienten, die durch ihre Krankenkasse von diesen Zuzahlungen befreit wurden.